Tierzuchtangelegenheiten
Eigenbestandsbesamungskurse und Kurse für Besamungsbeauftragte
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 die Verwendung des Samens durch Tierärzte, Fachagrarwirte Besamungswesen, Besamungsbeauftragte (nur im Auftrag einer Besamungsstation oder eines Samendepots) oder Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitsgebers. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Lehrganges über künstliche Besamung bzw. der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte (Eigenbestandsbesamer) mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Zucht-, Besamungs-, ET-Organisationen und Ausbildungsstätten in Niedersachsen
In diesem Artikel sind alle aktuell nach dem Tierzuchtgesetz zugelassenen Zuchtorganisationen, sowie die zugelassenen Besamungsstationen, Samendepots und Embryo-Entnahmeeinheiten für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde mit Sitz in Niedersachsen aufgeführt. Des Weiteren sind die Ausbildungsstätten für Lehrgänge zum Eigenbestandsbesamer, Besamungsbeauftragten sowie Embryotransfer aufgeführt.