Verwendung von Samen / Gleichwertigkeit von Qualifikationen
Aktuell in Niedersachsen angebotene Eigenbestandsbesamungskurse und Kurse für Besamungsbeauftragte
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 die Verwendung des Samens durch Tierärzte, Fachagrarwirte Besamungswesen, Besamungsbeauftragte (nur im Auftrag einer Besamungsstation oder eines Samendepots) oder Tierhalter oder …