Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung tritt in Kraft – Änderungen für die Schweinehaltung
Am 08.02.21 wurde die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im BGBl veröffentlicht und tritt damit zum 09.02.21 in Kraft. Für die Schweinehaltung wurden somit die bereits angekündigten Änderungen rechtskräftig.
Grundlegende Änderungen:
- Verbot der Einzelhaltung von Sauen im Deckzentrum in Neubauten bzw. nach einer Übergangszeit von 8 Jahren in Bestandsbauten.
- Mehr Platz für Sauen im Zeitraum ab dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) in Neubauten bzw. nach einer Übergangszeit von 8 Jahren in Bestandsbauten.
- max. fünf Tage Haltung von Sauen im Ferkelschutzkorb im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel und eine Buchtenfläche von mindestens 6,5 m2 in Neubauten bzw. nach einer Übergangszeit von 15 Jahren in Bestandsbauten.
- organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial in ausreichender Menge ab dem 01.08.2021.
Um die Landwirte bei der Umstellung auf die neuen Anforderungen zu unterstützen, wurde 2020 ein Investitionsförderprogramm von 300 Millionen Euro aufgelegt (siehe: https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Bundesprogramm_Stallumbau/Stallumbau_node.html).
Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung des BMEL unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/17-sauenhaltung.html
Unsere Berater*innen stehen Ihnen für nähere Information und zur Beratung rund um die Änderungen gerne zur Verfügung.
Kontakte
Dr. Heiko Janssen
Leiter Sachgebiet Tierhaltung
Kai Gevers
Leiter Versuchsstation für Schweinehaltung
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